Insolvenz-Versteigerung von Fahrzeugen – 8 VW Touran 2.0 TDi, 2 VW Passat Variant 1.4 TSI Plug-In-Hybrid DSG GTE, Seat Tarraco 2.0 TDI DSG SCR FR4, Mercedes-Benz C 220 d – 18.04.2024 – 18:00:00

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Informationen zur Versteigerung
| Auslauf der Versteigerung: | Donnerstag, 18. April 2023 um 18.00 Uhr |
| Besichtigung: | nach telefonischer Anmeldung |
| Abholung | nach Absprache |
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Wir raten Ihnen, Fahrzeuge nicht weiter zu verkaufen, solange Sie nicht im Besitz des KFZ-Briefes sind. Es können Verzögerungen eintreten, auf die wir keinen Einfluss haben. In so einem Fall stehen Sie im Obligo Ihres Käufers. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass bei einzelnen Finanzierungsinstituten bei finanzierten Fahrzeugen erhebliche Verzögerungen eintreten können, bis wir die Dokumente erhalten. Darauf haben wir keinen Einfluss. Daher müssen die Fahrzeuge nach Aufhebung des Vorbehaltes umgehend bezahlt und abgeholt werden, um die Abwicklung zu beschleunigen. |
Insolvenz-Versteigerung der Ge-Ma Technology GmbH, 52070 Aachen – Restpositionen zu reduzierten Aufrufpreise, Elektrokleinmaschinen, Bandsäge, u.v.m. – 15.04.2024 – 18:00:00

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Informationen zur Versteigerung
| Auslauf der Versteigerung: | Montag, 15. April 2024 um 18.00 Uhr |
| Besichtigung: | auf Anfrage |
| Abholung | Donnerstag, 18. April 2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr |
| Standort | Thomashofstr. 15 52070 Aachen |
Zur Beachtung
Bitte halten Sie die angegebenen Abholzeiten ein unter Berücksichtigung ihrer benötigten Demontagezeit,
sodass am Ende der angegebenen Abholuhrzeit alle Ihre Gegenstände abgeholt worden sind. Bei
Nichterscheinen zum vereinbarten Abholtermin besteht kein Anspruch auf Gutschrift des Versteigerungsgutes.
Die Kosten eines weiteren Abholtermins werden dem Käufer in Rechnung gesetzt, soweit ein erneuter Termin möglich und gewünscht ist.
Sollten Sie aufgrund der Menge der ersteigerten Gegenstände oder sonstiger Besonderheiten mit dem angegebenen Zeitraum in Bedrängnis kommen, kommunizieren Sie dieses bitte vor dem Abholtermin mit uns, damit wir uns darauf einstellen können und eine sinnvolle Lösung finden.
Sondervereinbarungen (wie z. B. beim Abbau eines Baukranes oder Maschinendemontagen)
sind natürlich jederzeit möglich angemessen an den Verhältnissen vor Ort.

















